b) Die Beschwerdeführenden haben dem Beschwerdegegner drei Fünftel seiner verbliebenden Parteikosten von Fr. 1'677.15, ausmachend Fr. 1'006.30 (inkl. Mehrwertsteuer), zu ersetzen. RA Nr. 110/2018/15 38 IV. Eröffnung - Frau Fürsprecherin C.________, eingeschrieben - Frau Rechtsanwältin E.________, mit Beilagen, eingeschrieben - Baubewilligungsbehörde der Gemeinde Safnern, Gemeindeverwaltung, mit Beilagen, eingeschrieben - Beco Berner Wirtschaft, z.H. Frau K.________, Laupenstrasse 22, 3011 Bern,