"Die Luft-Wasser-Wärmepumpe muss während der akustischen Nachtzeit, d.h. von 19.00 bis 07.00 Uhr, im Nachtbetrieb maximal (Flüstermodus) betrieben werden." Im Übrigen wird der Bauentscheid der Gemeinde Safnern vom 21. Dezember 2017 bestätigt. Insofern wird die Beschwerde abgewiesen. 2. Dem Beschwerdegegner werden Verfahrenskosten im Umfang von Fr. 400.00 und den Beschwerdeführenden Verfahrenskosten im Umfang von Fr. 600.00 zur Bezahlung auferlegt. Für diesen Betrag haften die Beschwerdeführenden solidarisch. Separate Zahlungseinladungen folgen, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist.