1. Die Beschwerde wird teilweise gutgeheissen, soweit darauf eingetreten werden kann. Der Bauentscheid der Gemeinde Safnern vom 21. Dezember 2017 wird wie folgt präzisiert und angepasst: 1.1 Das Dispositiv mit dem Titel "Entscheid / Verfügung:" auf der Seite 2 des Bauentscheids der Gemeinde Safnern vom 21. Dezember 2017 wird durch die folgende Formulierung ersetzt: - "Der Bauherrschaft wird für die Installation einer Luft-Wasser-Wärmepumpen-Heizung gemäss dem Situationsplan vom 30. April 2018 die Baubewilligung erteilt.