c) Vorliegend krankt das Baubewilligungsverfahren daran, dass die Gemeinde die Beschwerdeführenden, die sich bereits als Einsprechende am Baubewilligungsverfahren beteiligten, nicht nochmals zur Sache anhörte, bevor sie die umstrittene Luft-Wasser- Wärmepumpe mit Bauentscheid vom 27. Dezember 2017 bewilligte. Mit diesem Vorgehen verletzte die Gemeinde das Anhörungsrecht der Beschwerdeführenden. Diese Gehörsverletzung wiegt schwer, konnte aber im Beschwerdeverfahren geheilt werden. Die Beschwerdeführenden konnten ihre Verfahrensrechte im Rahmen des umfangreichen Beweisverfahrens vollständig wahrnehmen. Der Mangel ist aber im Kostenpunkt zu berücksichtigen.