i) Nach den Erfahrungen des beco beträgt der Umgebungslärm in einer ruhigen Wohnzone, wie hier, nachts zwischen 28 bis 35 dB(A). Wie ausgeführt, sind vorliegend die Vorsorgewerte beco nachts mit der Auflage eingehalten. So beträgt der der Schalldruckpegel beim Fenster der Liegenschaft der Beschwerdeführenden 26.6 dB(A). Dabei handelt es sich um eine "worst case" Berechnung. Der Beschwerdegegner hat zudem einen Pufferspeicher installiert, mit dem sich die Emissionen der Wärmepumpe aufgrund der kürzeren Betriebszeiten im Sinne der Vorsorge weiter reduzieren lassen.