Damit steht fest, dass mittels einer Verlegung des Aussengeräts auf die Südseite keine Verbesserung der Lärmsituation erzielt werden könnte. Die Feststellungen am Augenschein und Berechnungen des beco vom 30. April 2018 zeigen, dass der heutige Standort der umstrittenen Luft-Wasser-Wärmepumpe aus lärmtechnischer Sicht nicht zu beanstanden ist.59 Die gegenteilige Auffassung der Beschwerdeführenden ist nicht stichhaltig. Dazu kommt, dass eine Verlegung des Aussengeräts auf die Südseite kostspielig und mit grossem Aufwand verbunden wäre: Es müsste ein neues Fundament erstellt, sämtliche Leitungen der Anlage verlegt und verlängert werden.