Dieser Einwand ist falsch: Nach den Akten ging das beco von einer Distanz von 24.50 m zwischen dem Aussengerät auf der Nordseite der Garage und dem Schlafzimmerfenster der Beschwerdeführenden aus. Der Messpunkt liegt in der Mitte des Aussengeräts. Die Distanz von 24.50 m ist zudem im Situationsplan im Massstab 1:500 vom 26. April 2018 und in den Lärmschutznachweisen ausgewiesen. Im Übrigen kann die Distanz von 24.50 problemlos mit einem Massstab im Situationsplan nachgemessen werden.58 Damit steht fest, dass mittels einer Verlegung des Aussengeräts auf die Südseite keine Verbesserung der Lärmsituation erzielt werden könnte.