Auch die Verlegung des Aussengeräts auf die Südseite scheidet als lärmmindernde Massnahme im Sinne der Vorsorge aus, wie sich am Augenschein zeigte:57 Die Massnahme wäre zum einen ungeeignet, weil sie ebenfalls zu keiner Verbesserung der Lärmsituation führen würde. Im Vergleich zum jetzigen Standort würde sich bei einer 55 Vgl. Augenscheinprotokoll vom 11. April 2018, S. 9 oben, Votum Frau K.________ 56 Vgl. Berechnung Schallpegel Immissionsorte als Beilage 1 zur Stellungnahme des beco vom 30. April 2018