Solch tiefe Aussentemperaturen sind jedoch die Ausnahme. Das Gebäude kann an gewöhnlichen Heiztagen mit einer deutlich geringeren Heizleistung als mit der maximal zulässigen auf die gewünschte Standardtemperatur für Wohnbauten erwärmt werden. Hinzu kommt, dass hier für den Flüstermodus auf den ungünstigeren Schallleistungspegel von 62 dB(A) abgestellt wurde. Anders als die Beschwerdeführenden meinen, handelt es sich hier somit nicht um einen Grenzfall. Der Vorsorgewert beco tags von 43 dB(A) und der Planungswert Lr gemäss LSV von 55 dB(A) sind an den nächstliegenden Immissionsorten J.________weg 3 und 7 klar eingehalten.