b) Die Beschwerdeführenden bringen in ihrer Eingabe vom 8. August 2018 vor, die Anweisung des beco, die Wärmepumpe im Flüstermodus zu betreiben, sorge einzig dafür, dass die Grenzwerte überhaupt eingehalten würden. Es handle sich hier um einen Grenzfall, da der Schallpegel auch tagsüber nur noch 1 dB(A) unter dem Vorsorgewert von 33 dB(A) liege. Weiter bringen sie vor, es seien verschiedenste lärmsenkende Massnahmen denkbar, die baulich und technisch umsetzbare seien. Es sei festgestellt worden, dass durch eine Schallschutzhaube die Lärmbelastung um ca. 5 bis 10 dB(A) gesenkt werden könne.