a) Umstritten ist, ob im Rahmen des Vorsorgeprinzips lärmmindernde Massnahmen ergriffen werden müssen. Das beco führte in der Stellungnahme vom 19. Juli 2018 aus, weitere vorsorgliche Massnahmen als die Anweisung, die Wärmepumpe während der Nacht im Flüstermodus zu betreiben, sehe es nicht.