J.________weg 3 und 7). Die Auflage kann zudem ohne grösseren Aufwand realisiert werden. Es muss lediglich der Flüstermodus der Anlage aktiviert werden. Dadurch reduziert sich zwar die Wärmeleistung der Anlage im Nachtbetrieb. Regelmässig werden jedoch in der Nacht die Wohnraumtemperaturen aus Energiespargründen ohnehin abgesenkt, wodurch nachts automatisch eine geringere Wärmeleistung benötigt wird. Die Folgen des schallreduzierten Betriebs in der Nacht sind daher für den Beschwerdegegner gering. Da die Anlage bereits in Betrieb ist, hat der Beschwerdegegner nach Rechtskraft des vorliegenden Entscheids den Flüstermodus der Anlage während der akustischen Nachtzeit zu aktivieren.