Es hielt dazu fest, falls die Wärmepumpe während der akustischen Nachtzeit mit dem Schallleistungspegel "Lw Tagbetrieb maximal" von 66 dB(A) laufen würde, wäre der geltende Vorsorgewert von 33 dB(A) bei der Liegenschaft J.________weg 7 um 3 dB(A) überschritten. Aus diesem Grund dürfe die Wärmepumpe während der akustischen Nachtzeit (19.00 bis 7.00 Uhr) nur im "Nachtbetrieb maximal" (Flüstermodus) betrieben werden.