d) Vorliegend ermittelte das beco beim Fenster der Liegenschaft der Beschwerdeführenden (J.________weg 3) einen hörbareren Schalldruckpegel von 26.2 dB(A) und bei der Liegenschaft J.________weg 7 einen hörbaren Schalldruckpegel von 32 dB(A), wenn die Wärmepumpe im "Nachtbetrieb maximal", also im Flüstermodus, läuft.49 Es hielt dazu fest, falls die Wärmepumpe während der akustischen Nachtzeit mit dem Schallleistungspegel "Lw Tagbetrieb maximal" von 66 dB(A) laufen würde, wäre der geltende Vorsorgewert von 33 dB(A) bei der Liegenschaft J.________weg 7 um 3 dB(A) überschritten.