Die Gehörsverletzung konnte somit im Beschwerdeverfahren geheilt werden. Die Verfahrensfehler der Gemeinde (fehlende Anhörung und mangelhafte Begründung des Entscheids) sind aber bei der Kostenverlegung zu berücksichtigen (vgl. Erwägung 16). 44 Vgl. Register 1 in den Vorakten der Gemeinde Safnern RA Nr. 110/2018/15 23 12. Flüstermodus