c) Aus den Vorakten geht zwar hervor, dass die Gemeinde nach dem Rückweisungsentscheid des Verwaltungsgerichts vom 6. April 2017 eine Stellungnahme beim beco einholte.44 Aus dieser Stellungnahme vom 3. Oktober 2017, worauf sich auch die Beschwerdeführenden in ihrer Beschwerde beziehen, ist zu entnehmen, weshalb das beco weitere Schallschutzmassnahmen im Rahmen der Vorsorge als unverhältnismässig erachtete. Insoweit nahm die Gemeinde zwar die vom Verwaltungsgericht verlangte Prüfung im Rahmen der Vorsorge vor. Den Akten zufolge legte die Gemeinde das Ergebnis dieser Prüfung aber nicht offen, obwohl das Baubewilligungsverfahren bei der Gemeinde