b) Der Beschwerdegegner vertritt die Auffassung, das beco habe mit dem Bericht vom 3. Oktober 2017 die vom Verwaltungsgericht geforderte Einzelfallprüfung vorgenommen. Zu berücksichtigen sei, dass die Wärmepumpe die strengen Grenzwerte des beco einhalte. Auch eine Kostenbeteiligung durch die Beschwerdeführenden ändere nichts an der vom 42 Vgl. S. 6 des Augenscheinprotokolls vom 11. April 2018 43 Vgl. Beilage 4 zum Schreiben des Beschwerdegegner vom 9. Mai 2018 in den Beschwerdeakten der BVE RA Nr. 110/2018/15 22