4 Der Neueinbau einer direkt-elektrischen Erwärmung des Warmwassers ist in Wohnbauten nur erlaubt, wenn a das Warmwasser während der Heizperiode mit dem Wärmeerzeuger für die Raumheizung erwärmt oder vorgewärmt wird oder b das Warmwasser zu mindestens 50 Prozent mit erneuerbarer Energie oder nicht anders nutzbarer Abwärme erwärmt wird." d) Nach den Akten umfasst das Vorhaben nebst der Aussen- und Inneneinheit der Wärmepumpe zusätzlich einen Boiler und einen Pufferspeicher (vgl. Erwägung 2a). Bedarf die Wärmepumpe, wie hier, aus Gründen des Lärmschutzes einer Baubewilligung, ist nach