Ausserdem zeigte sich am Augenschein, dass unter dem Aussengerät eine Abtauwanne mit einem Kondensatablauf montiert wurde.31 Am Augenschein wurde zudem festgestellt, dass am Kondensatablauf ein isolierter Schlauch befestigt wurde, der das Kondensat in einen Einlaufschacht abführt.32 Der Einlaufschacht ist nach den Feststellungen am Augenschein an die Mischwasserkanalisation der Gemeinde angeschlossen.33 Unter dem Blickwinkel des Gewässerschutzes ist die umstrittene Luft- Wasser-Wärmepumpe somit nicht zu beanstanden. Das Kondensat wird, was gemäss der Gewässerschutzbewilligung des AWA entscheidend ist, in die Mischwasserkanalisation abgeleitet.