c) In den Akten findet sich ein technisches Datenblatt der umstrittenen Anlage.29 Darin wird erklärt, dass das anfallende Wasser von Reifansatz in der Abtauwanne des Aussengeräts aufgefangen und über einen Schlauch abgeleitet wird. Das Datenblatt wurde im angefochtenen Entscheid zum integrierenden Bestandteil der Baubewilligung erklärt.30 Die Kritik der Beschwerdeführenden, wonach aus den Baugesuchsunterlagen nicht hervor gehe, ob eine Auffangwanne für das Kondenswasser geplant werde, ist somit nicht stichhaltig. Ausserdem zeigte sich am Augenschein, dass unter dem Aussengerät eine Abtauwanne mit einem Kondensatablauf montiert wurde.31