b) Es ist aktenkundig, dass sich der Anlagestandort der umstrittenen Luft-Wasser- Wärmepumpe in der Grundwasserschutzzone S3 befindet. Das AWA hat für die umstrittene Luft-Wasser-Wärmepumpe mit Verfügung vom 17. Juli 2015 die Gewässerschutzbewilligung erteilt.28 Das AWA hielt in seiner Beurteilung fest, es nehme zur Kenntnis, dass das Abwasser der Kondensatwasserwanne der Luft-Wasser- Wärmepumpe in die Mischwasserkanalisation eingeleitet werde.