a) Die Beschwerdeführenden befürchten, die Wärmepumpe stelle eine Gefahr für den Gewässerschutz dar. Sie bringen vor, für die gesamte Split-Pumpe müsse eine Auffangwanne für das Kondenswasser vorgesehen und gebaut werden. Aus den Baugesuchsunterlagen gehe nicht hervor, ob eine Auffangwanne für das Kondenswasser geplant und gebaut werde. 23 Vgl. Beilage 8 zur Beschwerdeantwort vom 7. Februar 2018 in den Beschwerdeakten der BVE 24 Vgl. 25 Vgl. Beilage 8 zur Beschwerdeantwort vom 7. Februar 2018 des Beschwerdegegners