Die Gemeinde Safnern ist gleichzeitig Baubewilligungsbehörde und Betreiberin der Netzebene 7. Damit war der Gemeinde spätestens mit Einreichung des Baugesuchs, d.h. ab dem 13. April 2015 bekannt, dass eine Luft-Wasser-Wärmepumpe installiert wird. Und schliesslich reichte der Beschwerdegegner mit Schreiben vom 9. Mai 2018 für die umstrittene Luft-Wasser-Wärmepumpe einen Sicherheitsnachweis (SiNa) ein.27 Darin bestätigte ein Elektrokontrolleur, dass die elektrische Installation der Wärmepumpe nach den gültigen Normen und den anerkannten Regeln der Technik erfolgte. 9. Gewässerschutz