Aus der Rechnung der Firma I.________ AG vom 16. Juli 201425 folgt zudem, dass vor der Montage der fraglichen Luft-Wasser-Wärmepumpe elektrische Komponenten installiert wurden und eine entsprechende Meldung dieser Installationsarbeiten an die Einwohnergemeinde Safnern, die Betreiberin des lokalen Niederspannungsverteilnetzes (Netzebene 7) ist26, erfolgte (Art. 23 Abs. 1 NIV). Die Gemeinde Safnern ist gleichzeitig Baubewilligungsbehörde und Betreiberin der Netzebene 7. Damit war der Gemeinde spätestens mit Einreichung des Baugesuchs, d.h. ab dem 13. April 2015 bekannt, dass eine Luft-Wasser-Wärmepumpe installiert wird.