Die NIV regelt die Voraussetzungen für das Arbeiten an elektrischen Niederspannungsinstallationen sowie die Kontrolle dieser Installationen (Art. 1 NIV). Nach Art. 34 Abs. 4 NIV ist für die Prüfung, ob Pflichtverletzungen im Zusammenhang der NIV vorliegen, nicht die Baubewilligungsbehörde oder die BVE, sondern das Eidgenössische Starkstrominspektorat (ESTI) zuständig. Es ist unter anderem Kontrollorgan und entscheidet in Streitfällen, ob eine elektrische Installation den