d) Anhand des Situationsplans und der Fotos vom 21. Dezember 2017 können hier die für die Beurteilung des Bauvorhabens wesentlichen Masse und Gegebenheiten ohne Weiteres festgestellt werden. Zudem handelt es sich um eine Anlage, die bereits installiert wurde und deren Dimensionen vergleichsweise klein sind. So ist das Aussengerät 1.25 m breit, 1.10 m hoch und 0.50 m tief. Es liegt hier somit ein Fall vor, wo die Baubewilligungsbehörde bezüglich Baugesuchsunterlagen Erleichterungen gestatten kann (Art. 15 Abs. 3 BewD). Es genügt hier somit, wenn das Aussengerät und die Sockel in Fotos dargestellt werden.