15 BewD eine andere als in 14 BewD umschriebene Darstellung gestattet werden, soweit diese zu beurteilen erlaubt, ob das Vorhaben den im Baubewilligungsverfahren zu prüfenden Vorschriften entspricht. Die formellen Anforderungen an die Projektpläne sollen dabei gewährleisten, dass das Bauvorhaben so nachvollziehbar umschrieben wird, dass die Baubewilligungsbehörde das Baugesuch beurteilen kann und Einspracheberechtigte ihre Rechte wahrnehmen können.