a) Weiter bringen die Beschwerdeführenden vor, für die Erstellung des unabhängigen Sockels des Aussengeräts würden die Pläne fehlen. Die Gemeinde hätte ihnen das Recht zugestehen müssen, sich zu den Plänen zu äussern. Damit habe sie ihren Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt. Auch die neu eingereichten Fotos des ausgeführten Bauprojekts würden daran nichts ändern. Es bleibe damit unklar, was überhaupt bewilligt werden soll. RA Nr. 110/2018/15 13