d) Die Beschwerdeführenden hatten zudem Gelegenheit, sich im Beschwerdeverfahren zum korrigierten Situationsplan zu äussern. Sie konnten damit ihre Rechte im Beschwerdeverfahren vollumfänglich wahrnehmen. Der Mangel ist aber im Kostenpunkt zu berücksichtigen. Massgeblich für das Baubewilligungsverfahren ist somit der korrigierte Situationsplan im Massstab 1:500 vom 30. April 2018. Er ersetzt jenen vom 27. April 2015. Dies wird der Klarheit halber ebenfalls im Dispositiv des Beschwerdeentscheids festgehalten.