16 Vgl. ca. in der Mitte des Register 1 in den Vorakten der Gemeinde Safnern RA Nr. 110/2018/15 12 Bauherrschaft, dem Grundeigentümer sowie vom Gemeindegeometer unterzeichnet. Aus dem Situationsplan gehen die genaue Lage und die Masse des Aussengeräts der umstrittenen Luft-Wasser-Wärmepumpe hervor. Zudem sind im Situationsplan die baupolizeilichen Masse des Aussengeräts eingetragen. Der nachgereichte Situationsplan entspricht somit den Anforderungen von Art. 12 und 13 BewD, was von den Beschwerdeführenden zu Recht auch nicht mehr bestritten wird.