c) In den Vorakten findet sich ein in Schwarz-Weiss kopierter Situationsplan.16 Darauf sind die Grundflächen der bestehenden Gebäude kaum ablesbar. Auch enthält er keine Unterschrift einer Nachführungsgeometerin oder eines Nachführungsgeometers. Er entspricht somit den Anforderungen von Art. 12 BewD nicht. Der Beschwerdegegner reichte im Beschwerdeverfahren jedoch einen korrigierten Situationsplan ein: Er ist von der 15 Dekret vom 22. März 1994 über das Baubewilligungsverfahren (Baubewilligungsdekret, BewD; BSG 725.1)