b) Im Beschwerdeverfahren reichte der Beschwerdegegner mit Eingabe vom 9. Mai 2018 ein korrigiertes amtliches Baugesuchsformular 1.0 ein. Es ist unterzeichnet und mit dem 30. April 2018 datiert. Es enthält beim Kästchen "S3" der Grundwasserschutzzone ein Kreuz. Es beschreibt alle für die Beurteilung wesentlichen Punkte. Somit liegt ein formell gültiges Baugesuch vor. Die formellen Mängel und Unklarheiten im Zusammenhang mit dem Baugesuchsformular 1.0 sind damit behoben.