c) Auf die einzelnen Rügen der Beschwerdeführenden betreffend Verletzung des rechtlichen Gehörs wird im entsprechenden Sachzusammenhang eingegangen. RA Nr. 110/2018/15 9 4. Verspätete Stellungnahme der Vorinstanz a) Die Beschwerdeführenden beantragen mit Schreiben vom 18. Juni 2018, die Stellungnahme der Vorinstanz vom 12. März 2018 sei aus den Akten zu weisen, weil diese zu spät eingereicht worden sei.