In diesem Punkt ist auf die Beschwerde somit nicht einzutreten. Der Einwand, es sei fraglich, ob der Abbruch der Ölheizung baubewilligungspflichtig sei, hat baupolizeilichen Charakter. 6 Baugesetz vom 9. Juni 1985 (BauG; BSG 721.0) 7 Vgl. Baugesuchsformular 2.0 (Technik) vom 9. April 2015 im Register 1 der Vorakten der Gemeinde Safnern