Wärmepumpe sowie einen Lärmschutznachweis für die Luft-Wasser-Wärmepumpe ein. Mit Verfügung vom 6. Juli 2018 holte das Rechtsamt einen ergänzenden Bericht zur Immissionssituation beim beco ein. Die Parteien erhielten Gelegenheit, sich zum Ergebnis des Beweisverfahrens zu äussern und Schlussbemerkungen einzureichen. Davon machten die Beschwerdeführenden und der Beschwerdegegner Gebrauch. 11. Auf die Rechtsschriften, die vorhandenen Akten, das Ergebnis des Augenscheins, die Berichte des beco sowie die nachgereichten Unterlagen wird, soweit für den Entscheid relevant, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen 1. Sachurteilsvoraussetzungen