Das beco beurteilte im Bericht vom 30. April 2018 die Immissionssituation für drei alternative Standorte der Luft-Wasser-Wärmepumpe auf der Bauparzelle. Auf entsprechende Aufforderung hin reichte der Beschwerdegegner im Anschluss an den Augenschein korrigierte und aktualisierte Baugesuchsunterlagen (Baugesuchsformular 1.0 und Situationsplan), technische Datenblätter zu den Wärmespeichern (Boiler und Pufferspeicher), einen Sicherheitsnachweis für die installierte Wärmepumpe gemäss der Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV5), Unterlagen zum Flüstermodus der