Abschirmung) auf ihre technische und betriebliche Umsetzbarkeit sowie ihre wirtschaftliche Tragbarkeit hin geprüft werden. 6. Die Gemeinde nahm daraufhin das Verfahren wieder auf. Mit Entscheid vom 21. Dezember 2017 erteilte die Gemeinde Safnern dem Beschwerdegegner erneut die Baubewilligung für die Installation der Luft-Wasser-Wärmepumpe. Gemäss dem angefochtenen Bauentscheid wurden die Gesuchsakten durch nicht ungültig gestempelte Unterlagsexemplare sowie von der Bauherrschaft unterzeichnete Fotos des ausgeführten Projekts ergänzt.