4. Die Beschwerdeführenden erhoben gegen den Bauentscheid der Gemeinde Safnern vom 10. September 2015 Beschwerde bei der BVE (vgl. Beschwerdeverfahren der BVE RA Nr. 110/2015/134). Auf Gesuch des Beschwerdegegners hin entzog das Rechtsamt der BVE dieser Beschwerde mit Verfügung vom 15. Dezember 2015 die aufschiebende Wirkung. Daraufhin zog der Beschwerdeführer die Beschwerde, die er gegen die Genehmigung des vorzeitigen Baubeginns eingelegt hatte, zurück. Mit Entscheid vom 3. März 2016 hiess die BVE die Beschwerde gut, hob den angefochtenen Entscheid auf und erteilte den Bauabschlag.