3. Mit Bauentscheid vom 10. September 2015 erteilte die Gemeinde Safnern die Baubewilligung und für das Unterschreiten des Strassenabstandes die Ausnahmebewilligung. Die Gemeinde erteilte dem Beschwerdegegner zudem mit Schreiben vom 25. September 2015 die Genehmigung für den vorzeitigen Baubeginn unter der Auflage, dass die Bauherrschaft das finanzielle Risiko der getätigten Investitionen trage, falls die Baubewilligung im Beschwerdeverfahren kassiert werde. RA Nr. 110/2018/15 3