Das AWA erteilte mit Entscheid vom 17. Juli 2015 die Gewässerschutzbewilligung. Das beco hielt in seinem Fachbericht vom 18. August 2015 fest, gestützt auf die eingereichten Baugesuchsunterlagen halte die Wärmepumpe die Lärmgrenzwerte bei den relevanten Immissionsorten in der Nachbarschaft ein und die gesetzlichen Vorschriften seien erfüllt. Das Vorhaben könne bewilligt werden unter der Auflage, dass am Immissionsort die Vorsorgewerte des beco (43 dB(A) tagsüber und 33 dB(A) von 19.00 bis 07.00 Uhr) nicht überschritten würden.