Daraufhin schrieb die BVE mit Verfügung vom 19. August 2015 das Beschwerdeverfahren als erledigt vom Geschäftsverzeichnis ab (vgl. Beschwerdeverfahren der BVE RA Nr. 110/2015/103). In der Zwischenzeit leitete die Gemeinde die Baugesuchsunterlagen dem Amt für Wasser und Abfall des Kantons Bern (AWA) zur Beurteilung weiter und holte beim beco (Berner Wirtschaft) einen Fachbericht zum Lärm ein. Das AWA erteilte mit Entscheid vom 17. Juli 2015 die Gewässerschutzbewilligung.