2. Mit Bauentscheid vom 2. Juli 2015 erteilte die Gemeinde Safnern die Ausnahmebewilligung für das Unterschreiten des Strassenabstands und bewilligte das Bauvorhaben. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden am 31. Juli 2015 bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) Beschwerde ein. Mit Verfügung vom 14. Juli 2015 widerrief die Gemeinde den Bauentscheid vom 2. Juli 2015 wegen der fehlenden Gewässerschutzbewilligung. Daraufhin schrieb die BVE mit Verfügung vom 19. August 2015 das Beschwerdeverfahren als erledigt vom Geschäftsverzeichnis ab (vgl. Beschwerdeverfahren der BVE RA Nr. 110/2015/103).