Lärmempfindlichkeitsstufe II (ES II) zugeordnet. Zudem befindet sich die Parzelle in der Grundwasserschutzzone S3. Die Luft-Wasser-Wärmepumpe umfasst ein Aussen- und ein Innengerät (sog. Split-Wärmepumpe). Das Aussengerät (Verdampfer) sollte gemäss Baugesuch an die Nordfassade der Garage montiert werden. Gegen das Bauvorhaben erhoben unter anderen die Beschwerdeführenden Einsprache.