Dieser Balkon ist für die Bedürfnisse der Bewohnerschaft als ausreichend zu bezeichnen. Es mag zwar zutreffen, dass für einen runden Tisch für fünf Personen nicht genügend Platz vorhanden ist. Das Aufstellen eines rechteckigen Tisches ist jedoch möglich und schliesst – bei richtiger Platzierung und Wahl eines nicht allzu breiten Tisches – auch eine gleichzeitige Benutzung durch mehrere Personen nicht aus. Dies gilt selbst dann, wenn entgegen den massgebenden Plänen und der Behauptung des Beschwerdeführers folgend bloss von einer Tiefe des bestehenden Balkons von 1.20 m auszugehen wäre.