b) Der Beschwerdeführer bringt vor, aufgrund der effektiven Breite des bestehenden Balkons von 1.20 m sei es absolut unmöglich, einen runden Tisch hinzustellen, an welchem fünf Personen Platz hätten. Einem Besucher mit Rollstuhl sei es nicht möglich, am Tisch Platz zu nehmen. Es sei nicht im Sinne des Planers von einem Balkon, dass alle auf einer Stange sitzen würden. Mit dem bestehenden Balkon sei daher eine zeitgemässe Wohnnutzung nicht möglich.