April 2018 eingereichte Plan5. Gemäss dem Grundrissplan "Erdgeschoss" weist der bestehende Balkon an der Südfassade eine Breite von 8.7 m und eine Tiefe von 1.50 m auf, wobei sich die Tiefe aufgrund der (mit Entscheid vom 17. August 2018 bewilligten) Aussenisolation gemäss Plan um 0.1 m verringert und damit noch 1.40 m beträgt. Der Beschwerdeführer geht in seiner Beschwerde – entgegen den Plänen – von einer Verringerung der Balkontiefe auf 1.20 m aus. Die ersuchte Balkonerweiterung verfügt über eine Breite von 5 m und eine Tiefe von 2 m und schliesst mittig an den bestehenden Balkon an.