3. Gegen den Entscheid vom 5. November 2018 reichte der Beschwerdeführer am 3. Dezember 2018 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Er beantragt die Bewilligung der Balkonerweiterung und macht insbesondere geltend, die Erweiterung sei für eine zeitgemässe Wohnnutzung nötig und passe in das Umgebungsbild.