2. Mit Mitteilung vom 30. August 2018 ersuchte der Beschwerdeführer um Bewilligung des ursprünglich geplanten Balkons im Rahmen eines zweiten Projektänderungsverfahrens. Das AGR verweigerte diesem Vorhaben mit Verfügung vom 4. Oktober 2018 die Ausnahmebewilligung nach Art. 24c RPG. Gestützt darauf erteilte die Gemeinde der Projektänderung "Erweiterung Balkon" mit Entscheid vom 5. November 2018 den Bauabschlag.