1. Der Beschwerdeführer reichte am 10. April 2018 bei der Gemeinde Heimiswil ein Baugesuch ein für die Sanierung seines Einfamilienhauses, die Erweiterung des Balkons an der Südfassade und den Ersatz der bestehenden Heizung auf Parzelle Heimiswil Grundbuchblatt Nr. C.________. Die Parzelle liegt in der Landwirtschaftszone. Für die Balkonerweiterung reichte er ein Ausnahmegesuch nach Art. 24c RPG1 ein und führte darin aus, der Balkon werde nur unwesentlich vergrössert und die Balkonerweiterung diene dem zeitgemässen Wohnen. Das Erscheinungsbild des Gebäudes werde lediglich minimal verändert.