3. Der Beschwerdeführer hat der Beschwerdegegnerschaft Parteikosten im Betrag von Fr. 2'444.50.–, (inkl. Auslagen und Mehrwertsteuer) zu ersetzen. RA Nr. 110/2018/158 20 IV. Eröffnung - Herrn A.________, eingeschrieben - Herrn Rechtsanwalt D.________, eingeschrieben - Baubewilligungsbehörde der Gemeinde Meikirch, Gemeindeverwaltung, eingeschrieben Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion Der Direktor